Völkerrecht, transnationales Recht und Menschenrechte

 

Das Forschungsfeld „Völkerrecht, transnationales Recht und Menschenrechte“ ist offen für völkerrechtliche Fragestellungen in ihrer Breite, darüber hinaus findet eine Fokussierung auf Menschenrechte statt. Völkerrecht ist die Rechtsordnung, die zwischen Völkerrechtsubjekten (Staaten, Internationalen Organisationen und weiteren, teils in ihrer Völkerrechtssubjektivität strittigen, Akteuren) gilt. Menschenrechte spielen im Völkerrecht eine immer bedeutendere Rolle und fordern die auf der Staatensouveränität basierende Völkerrechtsordnung heraus. Damit bilden Menschenrechte einen besonderen Schnittpunkt zum nationalen Recht der Staaten. Das Forschungsfeld erstreckt sich auch auf Fragen des Unionsrechts, das aufgrund seiner Supranationalität eine Rechtsordnung sui generis bildet.

Verantwortlich für das Forschungsfeld an der FEST: PD Dr. A. Katarina Weilert, LL.M