„Volenti non fit iniuria? Selbstbestimmung und Nichtschädigung bei fremdnützigen Eingriffen in der Medizin“

Quelle: A. Katarina Weilert, erstellt mit KI

Projektleitung: Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert (FEST); Ruth Denkhaus (Zentrum für Gesundheitsethik), Prof. Dr. theol. Michael Coors (Universität Zürich)
 
Datum:           7.-8. November 2025
Ort:                 Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), Heidelberg
 
Fragestellung und wissenschaftlicher Hintergrund
Medizinische Eingriffe dienen in der Regel unmittelbar dem Wohl der jeweiligen Person. Sie werden nur durchgeführt, wenn das Risiko-Nutzen-Verhältnis für die Betroffenen selbst positiv ausfällt. Es gibt jedoch prominente Ausnahmen: Bei der Lebendorganspende werden gesunden Personen Organe oder Teile davon entnommen und auf eine erkrankte Person übertragen, und bei Arzneimittelstudien werden neue Wirkstoffe zunächst an gesunden Freiwilligen auf Sicherheit und Verträglichkeit getestet, ehe die Wirksamkeit an Patient*innen überprüft wird. Beide Praxisfelder sind streng reguliert und schon seit langem Gegenstand intensiver medizinethischer und -rechtlicher Diskussionen. Die Grundsatzfrage, unter welchen Umständen fremdnützige medizinische Eingriffe überhaupt ethisch vertretbar sind, ist dagegen bisher eher selten systematisch erörtert worden. Es besteht zwar Konsens, dass die informierte Einwilligung der Spender bzw. Probanden eine notwendige Voraussetzung für fremdnützige Eingriffe darstellt. Welche normative Relevanz die informierte Einwilligung genau hat und ob sie – im Sinne der Maxime „volenti non fit iniuria“ – ausreichend ist, um die ärztliche Pflicht der Nichtschädigung (primum non nocere) außer Kraft zu setzen, ist jedoch unklar bzw. strittig. Die Tagung führt die ethischen und rechtlichen Diskurse zur Lebendorganspende und zur Forschung mit gesunden Proband*innen zusammen und verbindet sie mit grundsätzlichen Fragen zur Bedeutung der Einwilligung sowie zur Sonderstellung des menschlichen Körpers aus Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie.
 
Aktualität und praktische Relevanz
Die Lebendorganspende und die klinische Forschung mit gesunden Proband*innen sind – wie bereits erwähnt – schon lange etabliert und streng reguliert (Transplantationsgesetz (TPG), Clinical Trials Regulation (CTR), Arzneimittelgesetz (AMG) etc.). Diese Regelungen sind jedoch im Fluss: So müssen Anträge auf die Durchführung klinischer Studien, bei denen neue Arzneimittel erstmalig am Menschen geprüft werden, seit dem 1. Juli 2025 von einer neu eingerichteten „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“ bewertet werden (AMG §41c). Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Zusammenhang auch neu über die Kriterien zur Bewertung solcher Anträge diskutiert wird. Gleichzeitig ist der Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen der Bundesrepublik Deutschland e.V. durch die letzte Novelle des Arzneimittelgesetzes ermächtigt worden, Richtlinien u.a. zur Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für die Einwilligung nach Aufklärung zu erlassen (AMG §41d).
Weiterhin werden an verschiedenen Stellen Ausweitungen der bisherigen Praxis diskutiert oder sind sogar konkret geplant. Dies betrifft z.B. die so genannte Überkreuzlebendnierenspende, für die in Deutschland ein nationales Programm aufgebaut werden soll, und die nicht-gerichtete altruistische Lebendnierenspende, die in diesem Zuge legalisiert werden soll. Auch die in der letzten Legislaturperiode angestoßene Diskussion über eine Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft wird vermutlich früher oder später wieder aufgegriffen werden – zusammen mit der im Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin dezidiert aufgeworfenen Frage, ob entsprechende Formen des körperlichen Einsatzes für andere nicht finanziell entlohnt werden sollten.
 
Beitrag zum Dialog zwischen Kirche/Theologie und anderen gesellschaftlichen Bereichen
Die christlichen Kirchen zählen in Deutschland nach wie vor durch Diakonie und Caritas zu den größten und wichtigsten Trägern von Einrichtungen des Gesundheitswesens, und werden auch darum als wichtige gesellschaftliche Akteure in ethischen Debatten über das Gesundheitswesen wahrgenommen. Die Frage, wie Schutzpflichten und Freiheitsrechte mit Blick auf die dargestellten spezifischen Fragen der Medizinethik zueinander ins Verhältnis zu setzen sind, berührt grundlegende Fragen sowohl des christlichen Ethos, philosophischer und angewandter Ethik sowie des deutschen Rechtssystems. Darum zielt die Tagung darauf ab, die unterschiedlichen Perspektiven von Theologie, Philosophie, Medizinethik und Rechtswissenschaft miteinander ins Gespräch zu bringen, und trägt damit dazu bei, den Dialog zwischen Kirche/Theologie und den gesellschaftlichen Bereichen des Rechts, der Medizin und Pflege sowie der Philosophie zu fördern.
 
Tagungsfinanzierung
Die Tagung wird finanziell gefördert durch die Hanns-Lilje-Stiftung
 

Quelle: Katarina Weilert

Die weiteren Kosten werden getragen von den Institutionen der Antragstellenden

Quelle: Katarina Weilert

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Ansprechpartner

Prof. Dr. iur. A. Katarina Weilert LL.M. (London)

Leiterin (kommissarisch) des Arbeitsbereichs "Religion, Recht und Kultur" & Wissenschaftliche Referentin (Rechtswissenschaft)